Allgemeine Geschäftsbedingungen des GEWINN online
I. Umfang und Geltungsbereich
(1) GEWINN erbringt seine Leistung ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen; sie gelten für alle Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferungen, die der Unternehmer dem Kunden gegenüber erbringt, sowie für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Kunde in eigenen Bestell- oder Geschäftsunterlagen auf sie Bezug nimmt und der Unternehmer nicht ausdrücklich deren Geltung widerspricht.
(2) Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Nebenabreden, Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen, wobei von diesem Formerfordernis auch nur in Schriftform abgegangen werden kann.
II. Leistungsgegenstand
(1) Der von GEWINN zu erbringende Leistungsumfang orientiert sich ausschließlich an der schriftlichen Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung. Übermittelt GEWINN lediglich Informationen bzw. erbringt er Leistungen nach inhaltlichen Vorgaben des Kunden, ist er nicht verpflichtet, die vom Kunden oder von Dritten zum Transport oder zur Bearbeitung überlassen Daten in irgend einer Weise zu überprüfen.
(2) GEWINN wird die Leistungen unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen, auf Anfrage übermittelten Entgeltsbedingungen nach Vorliegen eines rechtsgültigen Vertrages erbringen, welcher regelmäßig in schriftlicher Form errichtet wird, aber welcher auch online im Rahmen der Installation einer Software abgeschlossen werden kann.
(3) Aufgrund der Gegebenheiten des Internet werden Verfügbarkeitsgarantien bzw. qualitative Übermittlungsgarantien nur insoweit abgegeben, als dies im Rahmen des Leistungsumfanges ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. GEWINN garantiert insbesondere nicht die Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter.
III. Beendigung, Kündigung
(1) GEWINN ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Kunden unverzüglich und ohne Ankündigung zu unterbrechen, wenn
- der Kunde wiederholt gegen die „netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, ungebetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing) vornimmt oder die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer oder sonst wie missbraucht oder durch Dritte missbrauchen lässt;
- der Kunde in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmers rechtswidrige Tätigkeiten setzt oder rechtswidrige Informationen verbreitet oder durch Dritte setzen oder verbreiten lässt;
- der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit eines Telekommunikationsnetzes oder dem Schutz Dritter dienen, verletzt;
- der Kunde die überlassene Hard- oder Software beschädigt oder missbräuchlich verwendet oder trotz Aufforderung störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netz entfernt oder bei ihm der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschlussnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für die Rechner des Unternehmers oder andere Rechner sind;
(2) GEWINN ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn
- Umstände laut Absatz (1) dieses Punktes III. vorliegen;
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Kunde mit seiner Zahlungspflicht auch noch 14 Tage nach erfolgter Mahnung im Verzug ist.
(3) GEWINN wird die Leistungen im Fall einer Unterbrechung im Sinne von Absatz (1) dieses Punktes III. wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Sperre und der Wiedereinschaltung ersetzt hat. Die Unterbrechung der Leistungserbringung nach Absatz (1) befreit den Kunden nicht von seiner Entgeltszahlungspflicht.
(4) Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen unbeschadet der Schadenersatzansprüche von GEWINN vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
IV. Bedingungen für GEWINN-Abonnements
(1) Sämtliche Aboangebote des GEWINN sind nur gültig, solange der Vorrat reicht. Die Abonnements können vor Ablauf der Abo-Periode jederzeit gekündigt werden. Die Abonnementen werden ersucht, GEWINN diese Information jedoch spätestens 6 Wochen vor Auslaufen des Abonnements schriftlich zukommen zu lassen. Erhält GEWINN bis zum Ablauf der Abo-Periode keine Nachricht von Ihnen, verlängert sich das Abonnement automatisch zum jeweils gültigen Abo-Verlängerungspreis. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Abo-Rechnung.
V. Allgemeine Zahlungsbedingungen
(1) Die Verrechnung erfolgt nach Maßgabe des aufgrund Punkt II. (2) abzuschließendes Vertrages.
(2) Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall kommen Verzugszinsen im Ausmaß von 9% per annum zur Verrechnung.
VI. Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Der Kunde hat sich vor dem Vertragsabschluß über die Leistungen des GEWINN ein hinreichendes Bild verschafft und bestätigt, den Leistungsumfang im Detail zu kennen. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluß durch Mitarbeiter des GEWINN oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
(2) Keine Haftung wird übernommen
- dafür, dass Daten vollständig übertragen, richtig angezeigt und rechtzeitig transportiert werden;
- dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind bzw. die Verbindung immer herstellbar ist;
- für den Inhalt oder die Richtigkeit der zur Übermittlung an den Kunden von Dritten übernommenen Daten;
- für Software, die als „Freeware“, „public Domain“ „demo-“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist;
(3) Die Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des GEWINN für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(4) Weiters ist für folgende Schäden jede Haftung ausgeschlossen: Verlust von Goodwill u. Geschäftsbeziehung, Produktionsausfall und entgangener Gewinn, Verzögerungsschäden, Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Bei Verbrauchern im Sinne Konsumentenschutzgesetzes gilt der Haftungsausschluss dieses Absatzes nicht im Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des GEWINN.
VII. Datenschutz/öffentliche Rechtsvorschriften
(1) GEWINN ist berechtigt, personenbezogene Verbindungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen logfiles im Rahmen des § 93 Telekommunikationsgesetz (TKG), aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 87 Abs. 3 und 93 Abs. 2 TKG für die Auswertung für Verrechnungszwecke verwenden.
(2) GEWINN ist gemäß § 87 Abs. 3 und 92 Abs. 1 TKG berechtigt, die personenbezogenen Stammdaten der Kunden und Teilnehmer, wie Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, E-Mail Adresse, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung zu speichern. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Durchsetzung von offenen Forderungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist. Sie werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben.
(3) GEWINN und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass GEWINN aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet werden kann, beim Verdacht strafbare Handlungen an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs teilzunehmen. GEWINN kann auch gemäß § 100 TKG verpflichtet werden, eine Fangschaltung einzurichten bzw. eine Rufnummerunterdrückung aufzuheben. Derartige Umstände begründen keine Ansprüche des Kunden gegenüber GEWINN.
VIII. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Inhalts der von ihm überlassenen Daten und er garantiert weiters, dass dieser frei von Rechten Dritter ist. Verstößt der Kunde gegen Gesetze oder greift er in Rechte ein, ist er verpflichtet, GEWINN für jeden daraus drohenden oder eingetretenen Schaden vollkommen schad- und klaglos zu halten, davon umfasst sind ebenso alle Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung. GEWINN behält sich das Recht vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften erfordern. Erlangt der Kunde Kenntnis von rechtswidrigen Vorgängen, ist er verpflichtet, GEWINN hiervon zu verständigen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle von GEWINN vergebenen Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich eine Änderung zu beantragen, falls die Vermutung besteht, dass Unberechtigte davon Kenntnis erlangt haben. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet der Kunde. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch Dritte muss GEWINN sofort gemeldet werden.
(3) Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, sowie jede Änderung seiner Anschrift oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer GEWINN sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen des GEWINN, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen des GEWINN trotzdem als zugegangen.
IX. Allgemeine Bestimmungen(1) GEWINN ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
(2) Sämtliche mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Steuern und Gebühren trägt der Kunde.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden sollten, sind diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auszulegen.
(4) Der Kunde darf gegen Forderungen des GEWINN mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden oder von GEWINN anerkannt wurden. Dieser Absatz findet auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes keine Anwendung.
(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind.
(6) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.